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wichtige Informationen

Antrag auf Kategorisierung in Kroatien


Herzlichen Glückwunsch! Wenn Sie darüber nachdenken, Vermieter zu werden und mit uns zusammenzuarbeiten – sind Sie hier genau richtig. Wir haben eine Schritt-für-Schritt-Anleitung vorbereitet, die Ihnen hilft, alles schnell und einfach zu erledigen.


ERSTER SCHRITT: Kategorisierung der Unterkunft


Der erste Schritt ist die Einleitung des Kategorisierungsverfahrens Ihrer Unterkunft. Keine Sorge – das brauchen Sie:

Erforderliche Unterlagen:

  1. Kopie eines Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) – gültig für EU-Bürger.
  2. Nachweis des Eigentums:
    • Grundbuchauszug,
    • Zustimmung der Miteigentümer (falls zutreffend),
    • Zustimmung des Eigentümers (wenn der Antragsteller ein Familienmitglied, aber nicht Eigentümer ist).
  3. Nutzungsnachweis des Objekts gemäß dem Baugesetz.
  4. Zahlungsnachweis der Gebühr – 70 HRK (via Amtsmarken oder elektronisch zahlbar).

Nachdem Sie alle Unterlagen gesammelt haben, reichen Sie diese beim zuständigen Tourismusamt ein. Wenn alles passt, kommt die Kommission zur Besichtigung und genehmigt die Kategorisierung.


Was kommt danach?


Nach Erhalt der Bestätigung müssen Sie sich melden bei:

Die Tafel nicht vergessen!

Am Eingang zur Unterkunft muss eine Kategorisierungstafel mit Sternebewertung angebracht sein. Diese kann bei einem Hersteller bestellt werden, der vom Tourismusministerium zugelassen ist.
Sind Sie in Poreč? Dann hier klicken.


Kategorisierung für Unternehmen


Wenn Sie Ihre Unterkunft als Unternehmen oder Gewerbe anmelden möchten, gelten zusätzliche Anforderungen:

Zuständig ist der Brandschutzinspektor. Die Tests müssen alle zwei Jahre erneuert werden.


ZWEITER SCHRITT: TAN-Liste


Nach der Kategorisierung gehen Sie mit einem Ausweis zur lokalen Tourismuszentrale und erhalten dort die TAN-Liste – damit melden Sie Ihre Gäste im eVisitor-System an.


DRITTER SCHRITT: Zusammenarbeit mit uns


Für die Zusammenarbeit mit unserer Agentur benötigen wir:

Wir scannen alles vor Ort – Sie müssen nichts zusätzlich tun!


Informationen für Nichtansässige


EU-Bürger:
Auch als Nichtansässiger aus der EU können Sie Vermieter werden – unter denselben Bedingungen wie kroatische Staatsbürger.
Einziger Unterschied: Sie zahlen 13 % Mehrwertsteuer (MwSt.).
Aber: Unser System berechnet und überweist diese automatisch für Sie – ohne zusätzlichen Aufwand.

Wir helfen Ihnen auch bei der Anmeldung im Finanzministerium für Nichtansässige. Mit allen Dokumenten aus Schritt 3 kümmern wir uns um den Rest.


Nicht-EU-Bürger:
Auch aus Drittstaaten ist eine Vermietung möglich – aber mit zusätzlichen Bedingungen.
Wir klären alles in einem persönlichen Gespräch oder Videomeeting.


Bereit?


Wenn Sie alle Unterlagen haben – herzlichen Glückwunsch, Sie sind offiziell Vermieter!

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Saison, viele Buchungen und tolle Gäste!
Bei Fragen – einfach melden. Wir sind für Sie da!