Im ersten Schritt finden Sie eine Anleitung, wie Sie den Kategorisierungsprozess starten, d. h. einen Antrag auf Kategorisierung stellen.
1. Fotokopie eines Personaldokuments (Personalausweis oder Reisepass) einer Person, die aus einem der EU-Staaten kommt.
2. Eigentumsnachweis
2.1. Grundstückszertifikat
2.2. Schriftliche Zustimmung des Miteigentümers des Objekts
2.3. Schriftliche Zustimmung des Eigentümers des Objekts (wenn der Antrag von einem Familienmitglied gestellt wird, das nicht Eigentümer ist).
3. Nachweis der Nutzbarkeit des Gebäudes/Objekts für die Erbringung von Dienstleistungen nach dem Baugesetz.
4. Bezahlte Gebühr (Nachweis) – bezahlte Gebühr in staatlichen Stempeln oder elektronisch in Höhe von 70 HRK (20 HRK bei Einreichung des Antrags).
Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen gesammelt haben, sollten die Unterlagen im Büro der staatlichen Tourismusverwaltung eingereicht werden und wenn alles in Ordnung ist, wird die Kommission zu Ihnen kommen, um die Kategorisierung des Objekts festzulegen. Sobald Sie die Immobilienkriterien erfüllen, erhalten Sie von der Kommission eine Bestätigung der Kategorisierung per E-Mail und schriftlich. Wenn Ihnen die Bestätigung der Kategorisierung vorliegt, sollten Sie mit dem Bescheid zur zuständigen Polizeidienststelle gehen und sich beim Finanzamt und Tourismusverband anmelden.
5. Schild für Kategorisierung von Wohnungen
Am Eingang oder neben dem Eingang des Objekts muss ein Schild mit einem Kategorisierungszeichen angebracht werden, auf dem die Kategorie des Objekts und die Anzahl der Sterne angegeben sind. Sie können das Schild bei einem Hersteller bestellen/erhalten, der über eine Lizenz und Genehmigung des Tourismusministeriums verfügt.
KATEGORISIERUNG DES OBJEKTS ALS GEWERBE ODER UNTERNEHMEN
Zur Grunddokumentation gehören neben dem Personalausweis (Personalausweis oder Reisepass) auch die Unterlagen des Unternehmens oder Gewerbes. Um Ihr Objekt als Gewerbe oder Unternehmen (juristische Person) zu kategorisieren, ändern sich die Kriterien, und die wichtigsten Faktoren sind wie folgt:
- Gasinstallationen (A-Test)
- Elektroinstallationen (A-Test)
- Blitzableiter (installiert)
- alle Brandmelde- und Löschanlagen
- Grundriss (Fluchtplan)
- Position des Brandschutzgerätes S6 in der Wohnung
- Ausgangstür (Markierung EXIT)
Für den obigen Kriterienkatalog ist die Brandschutzbehörde zuständig. Der A-Test wird alle 2 Jahre erneuert.